Diskussion um den Diesel - Problem erkannt, Problem verbannt?

12.12.2018

Bochum.

Die Abgasnorm wird von den meisten Euro 5-Dieselmotoren gemäß den Gesetzesvorgaben auf dem Prüfstand eingehalten.
Das im Fahrbetrieb deutlich schlechtere Ergebnisse erzielt werden, ist dem Gesetzgeber schon lange bekannt.
Die Legislative billigte ausdrücklich sogenannte Motorschutzmaßnahmen.

Aber: Dieselmotoren generieren im Verhältnis zu anderen Verbrennungs-Motoren wenig Co 2, Stickoxide können technisch minimiert werden und Feinstaub hat verschiedene Ursachen.

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Die immer wieder angemahnte Umrüstung der sogenannten Hardware (Euro 5) ist technisch nur dann möglich, wenn die Fahrzeuge gewisse Voraussetzungen erfüllen:



  • Abgas- und Ansaugseitig muss das Fahrzeug technisch absolut in Ordnung sein.

  • Es darf kein Wartungsstau vorhanden sein.

  • Bei einer Laufleistung von über 100.000 Kilometern sind oft Verschleißschäden angelegt oder vorhanden, die zunächst behoben werden müssen.

  • Die Instandsetzung ist nicht selten genauso teuer wie eine mögliche Hardwarenachrüstung, deren Homologation noch dauern kann.

  • Durch höheren Abgasgegendruck sind Folgeschäden z. B. bei älteren Turboladern nicht auszuschließen. Das kann für einen Autofahrer die Belastung von mehreren tausend Euro bedeuten. Wäre in diesem Fall eine Neuanschaffung nicht ratsamer?



Die eigentliche Aufgabe der Politiker müssten darin bestehen, grundsätzlich neue Verkehrskonzepte zu planen, alters- und behinderten gerechte Innenstädte ohne Individualverkehr anzudenken, überdachte elektrische Gehsteige einzurichten, Nahverkehr mit autonomen elektrischen Kleinbussen, Parkhäuser vor den Städten, Zulieferbuchten für Kurierfahrer, andere Bahnstrecken und komplett andere Verkehrskonzepte für Lkw im Fernverkehr sollten jetzt geplant werden.

Die gesamte Energiebilanz eines Antriebskonzeptes muss zukünftig berücksichtigt werden, ohne Vorgaben hinsichtlich der einzusetzenden Technik (Siehe Euro 5).

Allein durch optimale Verkehrsführung lassen sich die Abgaswerte insgesamt um 20 bis 30% optimieren.
Wir haben massiven Rückbau der Straßen erlebt, um den Nahverkehr und Radverkehr zu stärken, Haltestellenbuchten wurden geschlossen.
Als Folge beobachten wir und vor allem die Anwohner, dass sich der Autoverkehr staut, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität auf vielen Zufahrtsstraßen gegenüber der Vergangenheit führte.
Baustellengestaltung, das Halten in zweiter Reihe, Mülltonnenleerung oder Grünschnitt während Hauptverkehrszeiten, sowie schlechte Ampelschaltungen erhöhen die Abgasemissionen örtlich ganz erheblich.

Würde hier eine Optimierung und aktive Verkehrsüberwachung erfolgen, könnte deutlich mehr erreicht werden als durch Fahrverbote.
Ebenso verhält es sich mit Tempobeschränkungen, wo oft bei 30 km/h mehr Emissionen anfallen, als bei 50 km/h, auf Grund der konstruktiven Fahrzeuggegebenheiten.

Das wir alle zur Umweltschonung beitragen müssen, dass wir Veränderungen benötigen ist unumstritten.
Schiffsverkehr, Flugverkehr, Industrie, Landwirtschaft müssen ebenso wie die privaten Kamine umwelttechnisch in den Focus geraten, hier werden mehr als 80% der Schadstoffe erzeugt.
Der private Pkw spielt mit deutlich weniger als 10 % eine untergeordnete Rolle, wo bereits am meisten optimiert wurde.
Die derzeitige Mode SUV-Fahrzeuge ist unabhängig vom jeweiligen Antriebskonzept, der Umwelt abträglich.
Lokal hilft E-Mobilität, hier sollte jeder hinterfragen, welche Strecken bewältige ich im Alltag, welches Fahrzeug benötige ich wirklich, welche Mobilitätskonzepte bieten die Hersteller an?

Die Grenzwerte an den Straßenmessstationen sind sehr niedrig ausgelegt und seit langem bekannt.
Tatsächlich sind die niedrigen Werte für Stickoxide zwar löblich, aber so gering, dass wir jeden Arbeitnehmer die 20 - Fache Menge an Stickoxide zumuten.
Wissenschaftlich wird die Festlegung der Grenzwerte als willkürlich bezeichnet.
Die Messstationen entsprechen nur in wenigen Fällen den eigenen gesetzlichen Vorgaben, unsere Messstellen sind deutlich anders platziert, als in anderen EU-Städten.

Der Gesetzgeber sollte für Euro 5 Diesel die seitens des KBA homologiert worden sind und nicht mit einer sogenannten „Schummel-Software“ versehen sind, eine Freigabe erteilen, um weiterhin in die Umweltzonen fahren zu können.
Diese Freigabe sollte zeitlich z.B. bis 2025 begrenzt werden. Hier hat die Politik praktische Gesetzes-Vorgaben zu machen, nicht die Gerichte.
Hier lässt sich der Staat gerade von der DUH vorführen, was zu negativer politischer Meinungsbildung der Betroffenen führt.


Ralf Graf, KFZ-Sachverständiger


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