Schadengutachten

Bei einem Unfall wird ein Gutachten erstellt, mit dem Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Achtung, bei einem Unfall müssen Sie die Schadenhöhe und die Ursache immer beweisen. Ein Kostenvoranschlag ist hierzu grundsätzlich nicht geeignet. Neben den Reparaturkosten wird im Gutachten der Fahrzeugwert, der Restwert, die Wertminderung und die Dauer des Nutzungsausfalls ermittelt. Nur für Schäden unterhalb von € 750 sollte auf ein Gutachten verzichtet werden.

Die Kosten für einen zertifizierten Sachverständigen und einen Rechtsanwalt sind bei einem unverschuldeten Schaden (Haftpflichtschaden) von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Bei Fragen jeder Art sprechen Sie uns an, damit wir Sie bei einer Lösung unterstützen können.

Telefon: 0234 95982-0
Mail: info@sv-liermann.de